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Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir möchten Sie darüber informieren, wie Sie im Falle einer Beurlaubung Ihres Kindes von der Schule vorgehen. Gemäß den Bestimmungen des Schulgesetzes in Nordrhein-Westfalen gibt es klare Richtlinien, die einzuhalten sind, um den Schulablauf reibungslos zu gestalten und die Schulpflicht sicherzustellen.
1. Antragstellung:
Beurlaubungen müssen schriftlich beantragt werden. Bitte reichen Sie Ihren Antrag mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Beurlaubungsdatum bei der Klassenleitung. In dringenden Fällen, wie bei unvorhergesehenen Ereignissen, bitten wir um schnellstmögliche Mitteilung.
2. Dauer der Beurlaubung:
* Für Beurlaubungen bis zu drei Tagen entscheidet die Klassenleitung.
* Für Beurlaubungen, die länger als drei Tage dauern, entscheidet die Schulleitung.
3. Gründe für Beurlaubungen:
Beurlaubungen können aus wichtigen Gründen gewährt werden. Dazu gehören beispielsweise familiäre Anlässe, religiöse Feiertage oder ärztliche Termine, die nicht außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden können. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien nur in absoluten Ausnahmefällen und mit besonderer Begründung möglich ist.
Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien:
Eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien ist gemäß Schulgesetz NRW grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen können nur in dringenden und besonders begründeten Fällen genehmigt werden. Hierfür ist eine schriftliche Antragstellung mit allen Nachweisen (bspw. Terminvereinbarungen, Einladungen, …) bei der Schulleitung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass unentschuldigtes Fehlen in diesem Zeitraum als Schulpflichtverletzung gewertet werden kann und entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen kann.
4. Unterrichtsversäumnisse:
Bitte beachten Sie, dass während der Beurlaubung versäumter Unterrichtsstoff eigenständig nachgeholt werden muss. Die Klassenleitung wird Ihnen gegebenenfalls Aufgaben und Materialien zur Verfügung stellen.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, stehen Ihnen die Klassenleitung sowie das Sekretariat gerne zur Verfügung.